Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch die Publikation im Amtsblatt und das Mitteilungsblatt, welches sämtlichen Haushaltungen zugestellt wird.
Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte einer Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, der Einbürgerungskommission die Mehrheit der Planungskommission.
Stimmberechtigt sind folgende Personen: - Schweizerbürger/innen, welche in der Gemeinde St. Silvester wohnhaft sind und 18 Jahre alt sind; - Ausländer/innen mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde St. Silvester wohnhaft sind sowie 18 Jahre alt sind.
Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, welche an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben am zugewiesenen Ort Platz zu nehmen. |