Gemeinde St. Silvester
Schulweg 4
1736 St. Silvester

Telefon: 026 418 10 70
Fax: 026 418 38 01
gemeinde@stsilvester.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
09.00 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

Abstimmungen und Wahlen

Kommende Abstimmungen
und Wahlen
 
09. Juni 2024 Eidgenössische Abstimmung
22. September 2024 Eidgenössische Abstimmung
24. November 2024 Eidgenössische Abstimmung


Vergangene Abstimmungen
und Wahlen
 
03. März 2024 Eidgenössische Vorlagen
  • Volksinitiative vom 28.05.21 "Für ein besseres Leben im Alter" (Initiative für eine 13. AHV-Rente)
  • Volksinitiative vom 16.07.21 "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge" (Renteniniative)
Kantonale Vorlage
  • Dekret über die Erhöhung der Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft Transports publics fribourgeois Holding SA

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.fr.ch/de/sk/ergebnisse#/
26. November 2023 Abstimmungs- oder Wahldaten werden jeweils vom Kanton oder Bund bestimmt.

Gestützt auf die offizielle Information der Behörden wird am  26. November 2023 keine Abstimmung oder Wahl weder auf Kantons- noch auf Bundesebene stattfinden.

Wir bitten Sie, davon Kenntnis zu nehmen.
12. November 2023 2. Wahlgang Ständeratswahlen / Kantonale Abstimmung

Die Ergebnisse der Ständeratswahlen sowie der Kantonalen Abstimmung können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden.
https://www.fr.ch/de/sk/ergebnisse#/

22. Oktober 2023 National- und Ständeratswahlen

Die Ergebnisse der National- und Ständeratswahlen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden.
https://www.fr.ch/de/sk/ergebnisse#/

18. Juni 2023
Eidgenössische Vorlagen
  • Bundesbeschluss vom 16.12.22 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
  • Bundesgesetz vom 30.09.22 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
  • Änderung vom 16.12.22 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie

Kantonale Vorlage
  • Umzug des Naturhistorischen Museums ins umgebaute Lager des alten Zeughauses in Freiburg und Schaffung einer neuen Dauerausstellung

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.fr.wabsys.ch/fr-wabsys-public/de/ oder unter https://www.fr.ch/de/sk/ergebnisse#/last/voting.
12. März 2023 

Abstimmungs- oder Wahldaten werden jeweils vom Kanton oder Bund bestimmt.

Gestützt auf die offizielle Information der Behörden wird am 12. März 2023 keine Abstimmung oder Wahl weder auf Kantons- noch auf Bundesebene stattfinden.

Wir bitten Sie, davon Kenntnis zu nehmen.


Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.fr.wabsys.ch/fr-wabsys-public/de.

Urne Öffnungszeiten
- brieflich bis spätestens zur Öffnung der Wahlurne, d.h. bis 10.00 Uhr
- persönlich am Abstimmungssonntag von 10.00 - 12.00 Uhr am Schalter der Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen
Jede Person, welche über einen gültigen Stimmausweis verfügt, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: 
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen dieses Duplikat persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abholen und dabei einen Personalausweis vorweisen.

Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich
- legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel"
- unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem
  Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimm- und Wahlbüros ersichtlich ist
- Sie können das Antwortkuvert per Post zustellen (bitte frankieren) oder während den Schalteröffnungszeiten bei
  der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Umschlag muss spätestens am Freitag beim Stimm- und Wahlbüro
  eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweise fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist