Sozialdienste
Es kann immer wieder vorkommen, dass unverhofft grosse Schwierigkeiten im Leben eintreffen, bei welchen man auf Hilfe angewiesen ist, sei dies nun in beratender/begleitender oder auch in finanzieller Form.
Die Gemeinden des Senseoberlandes führen den Sozialdienst und die Amtsvormundschaft gemeinsam. Beide Amtsstellen befinden sich in Rechhalten im Gebäude der Gemeindeverwaltung.
Sozialdienst Senseoberland
Als erste Anlaufstelle für Unterstützungsgesuche, überprüft der Sozialdienst sämtliche Anfragen und ergreift dann die entsprechenden Massnahmen.
Adresse:
Sozialdienste Senseoberland
Dorf 21
1718 Rechthalten
Telefon 026 418 29 15
Telefax 026 418 28 51
sd.rechthalten@rega-sense.ch
| Öffnungszeiten | |
| Montag |
09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag |
09.00 - 11.00 Uhr / geschlossen |
| Mittwoch |
geschlossen / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag |
09.00 - 11.00 Uhr / geschlossen |
| Freitag |
09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
|
vor Feiertagen wie Freitags |
Amtsvormundschaft Senseoberland
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von hilfsbedürftigen Personen angeordnet. Grundlage hierfür ist das Zivilgesetzbuch. Die Gründe für die Hilfsbedürftigkeit können ganz unterschiedlich sein wie z.B. geistige Behinderungen, körperliche und psychische Erkrankungen, Minderjährigkeit, Überforderungssituationen, Lebenskrisen usw.
Adresse:
Amtsvormundschaft Senseoberland
Im Dorf 21
1718 Rechthalten
Telefon 026 418 22 36
Telefax 026 418 28 51
oberland@avsense.ch www.avsense.ch
| Öffnungszeiten | |
| Montag |
09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Dienstag |
09.00 - 11.00 Uhr / geschlossen |
| Mittwoch |
geschlossen / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag |
09.00 - 11.00 Uhr / geschlossen |
| Freitag |
09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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vor Feiertagen wie Freitags |