Gemeinde St. Silvester
Schulweg 4
1736 St. Silvester

Telefon: 026 418 10 70
Fax: 026 418 38 01
gemeinde@stsilvester.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
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Aktuelles

29.05.19
Einführung Anwendung FRIAC

Einführung Anwendung FRIAC - Anwendung für die Behandlung von Baugesuchen

Am 08. Februar dieses Jahres verabschiedete der Grosse Rat die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes RPBG, welche die gesetzliche Grundlage für die Einführung der neuen Webanwendung FRIAC (FRIbourg Autorisation de Construire) zur elektronischen Verwaltung von Baugesuchen schafft.

Die neue Anwendung erlaubt eine vollständige Computerisierung des Verfahrens; von der Ausarbeitung des Dossiers bis zur Erteilung der Bezugsbewilligung. Dadurch können die Dossiers effektiver und effizienter behandelt werden. Sie ist Bestandteil der Strategie, welche die Entwicklung von E-Government als Dienstleistungsinstrument zum Ziel hat. 

Die Inbetriebnahme von FRIAC erfolgt für sämtliche Gemeinden des Kantons am 03. Juni 2019. Ab diesem Datum sind alle Baugesuche (Vorgesuche, ordentliche wie auch vereinfachte Verfahren) elektronisch, d.h. via FRIAC-Anwendung, einzureichen. Alle beteiligten Akteure - von der gesuchstellenden Person, über den Planer, die Gemeinde, die kantonalen Dienststellen bis zum Oberamt werden diese neue Anwendung benutzen.

Um von FRIAC Gebrauch machen zu können, ist vorgängig ein persönliches Benutzerkonto einzurichten. Dieses ist ab dem 03. Juni 2019 über die FRIAC-Homepage: https://friac.fr.ch möglich. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen, Antworten zu häufig gestellten Fragen, Anleitungen, Videos und Beispiele. Ausserdem hat die Baudirektion eine Helpline unter der Telefonnummer 026 304 24 00 eingerichtet.

Damit niemand ausgeschlossen wird, der nicht über die notwendige Technik verfügt, besteht die Möglichkeit sich an die Gemeinde bzw. Bauverwaltung oder ersatzweise an das BRPA zu wenden, um gegen eine Gebühr die elektronische Verfassung des Baugesuchs und der dazugehörenden Unterlagen vornehmen zu lassen. Wir bitten Sie bei Bedarf, dafür telefonisch einen Termin mit der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 026 418 10 70 zu vereinbaren.

Bis zur vollständigen juristischen Akzeptanz der elektronischen Unterschrift, ist zusätzlich eine beschränkte Anzahl Papierdossiers einzureichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die formelle Baueingabe bei der Gemeinde erst mit Abgabe der erwähnten Papierdossiers erfolgt ist. Es sind dies:
  • bei Baugesuchen im ordentlichen Verfahren: 4 Exemplare
  • bei Baugesuchen im vereinfachten Verfahren: 3 Exemplare (Landwirtschaftszone 4 Exemplare)
Sämtliche Baubewilligungen und allfällige weitere Entscheide, die als Verfügung im Sinne der Art. 4 und 66 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRG zu betrachten sind, werden vorläufig noch in der in den Artikeln 34, 35 und 68 VRG vorgesehenen Form eröffnet, d.h. in Papierform, per Post oder Publikation.

Die Umstellung auf die Anwendung FRIAC ist für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung und die Einführung wird etwas Anlaufzeit beanspruchen. Wir setzen uns dafür ein, den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten und laden Sie ein, sich mit der FRIAC-Homepage vertraut zu machen.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits heute. Wir wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen Start mit FRIAC.





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