Gemeinde St. Silvester
Schulweg 4
1736 St. Silvester

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gemeinde@stsilvester.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Vor Feiertagen
16:00 Uhr

Aktuelles

09.04.10
Mehrwertsteuerpflicht der Gemeinde

Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur eidg. Mehrwertsteuer, welche am 1. Januar 2010 in Kraft traten, haben sich die Kriterien für Leistungen welche die Gemeinden erbringen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Kehrichtentsorgung) grundlegend geändert.

Für die Gemeinde St. Silvester hat dies nur zur Folge, dass im Bereich der Abwasserentsorgung die steuerpflichtigen Umsätze erreicht werden, welche obligatorisch zur Erhebung der Mehrwertsteuer führen. Das bedeudet, dass zukünftig auf den Abwasserbenützungs- und den Abwassergrundgebühren die Mehrwertsteuer von 7.6% erhoben werden muss.

Diese wird auf der Abrechnung, welche im Herbst erfolgt, separat ausgewiesen sein.
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