Aktuelles
09.04.10
Mehrwertsteuerpflicht der Gemeinde
Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur eidg. Mehrwertsteuer, welche am 1. Januar 2010 in Kraft traten, haben sich die Kriterien für Leistungen welche die Gemeinden erbringen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Kehrichtentsorgung) grundlegend geändert.
Für die Gemeinde St. Silvester hat dies nur zur Folge, dass im Bereich der Abwasserentsorgung die steuerpflichtigen Umsätze erreicht werden, welche obligatorisch zur Erhebung der Mehrwertsteuer führen. Das bedeudet, dass zukünftig auf den Abwasserbenützungs- und den Abwassergrundgebühren die Mehrwertsteuer von 7.6% erhoben werden muss.
Diese wird auf der Abrechnung, welche im Herbst erfolgt, separat ausgewiesen sein.