
Die Anzahlungsrechnung basiert auf der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2008. Falls in diesem Jahr spezielle Abzüge, zum Beispiel hohe Liegenschaftsunterhaltskosten in Folge Renovation, gemachten wurden, sollte dies uns mitgeteilt werden. Damit kann die Anzahlung an den tatsächlichen Steuerbetrag angepasst und somit eine hohe Nachzahlung im darauffolgenden Jahr verhindert werden.
Dies gilt insbesonders für all diejenigen, welche 2008 die Berufslehre abgeschlossen haben, und in den Jahren 2009 und 2010 neu Angestellten-Lohn erhalten. Es kommt immer wieder vor, dass zum Lehrlingslohn eingeschätzt wird und dann bei der definitiven Abrechnung sehr hohe Steuerbeträge nachbezahlt werden müssen.
Bei Unklarheiten oder falls gewünscht, können wir bei der Einschätzung behilflich sein.