
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Steuererklärung bis zum 1. März 2010 ausgefüllt und der Steuerverwaltung eingereicht werden muss. Eine allfällige Fristverlängerung ist mit dem entsprechenden Gesuchsformular zu stellen.
Im Fall das ein Steuerpflichtiger keine Unterlagen für Steuererklärung erhalten hat, so sind diese umgehend bei der kantonalen Steuerverwaltung anzufordern (Tel. 026 / 305 33 87). Die Steuerverwaltung stellt ausserdem unter der Adresse http://admin.fr.ch/scc/de/pub/steuer_np/fritax.htm ein Gratissoftware zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung.
Es erreichten uns in letzter Zeit etliche Anfragen betreffend Steuerpflicht von Minderjährigen, insbesondere der Steuerpflicht von Lehrlingen.
Gemäss Steuergesetzt beginnt die Steuerpflicht mit dem Erzielen von Einkünften. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder steuerpflichtig ist, der ein Einkommen erzielt.
Bei Minderjährigen wird das Einkommen und das Vermögen bei den Eltern deklariert, ausser das Erwerbseinkommen, dieses ist vom Minderjährigen selbst zu deklarieren!